Hinweis für Garteninhaber zur Entsorgung von Grünabfällen
Meldung aus GroßräschenAus aktuellem Anlass weist das Ordnungs- und Sozialamt darauf hin, dass das Verbrennen von Abfall aus Haushalt und Garten, wie z.B. Laub oder frischer Baum- und Strauchschnitt, grundsätzlich nicht zulässig ist. Des Weiteren ist beim Abbrennen von Holz darauf zu achten, dass weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit durch Rauch belästigt oder sogar gefährdet wird.
Wer Feuer z.B. in seinem Garten entzündet, darf ausschließlich naturbelassenes und trockenes Holz verwenden. Die Feuerstelle darf im Durchmesser und auch in der Höhe einen Meter nicht überschreiten, anderenfalls ist es vorher beim Ordnungsamt entsprechend zu beantragen.
Die Flamme sollte möglichst klein gehalten werden. Die Stelle ist so anzulegen, dass ein Übergreifen auf andere brennbare Flächen verhindert wird.
Aufgrund der aktuell geltenden Verordnung zur Eindämmung von Corona sind die traditionellen Osterfeuer generell nicht gestattet.
Grünschnitt und Gartenabfälle, die beim traditionellen Frühjahrsputz anfallen, können an mehreren Stellen abgegeben werden.
Remondis Brandenburg GmbH
Niederlassung Großräschen
Birkenweg 20
Mo.-Fr. 08.00 - 18:00 Uhr
Wertstoffhof Freienhufen
AEV Wertstoffhof Freienhufen |
Öffnungszeiten: | |
Donnerstag: 11:30 bis 18:00 Uhr Freitag: 11:30 bis 17:00 Uhr Samstag (nur gerade KW): 08:00 bis 12:00 Uhr |
Hier ist auch Kompost aus der Kompostierungsanlage erhältlich.