Maisernte der Agrargenossenschaft c M. Weber | zur StartseiteOktobermorgen Allee der Steine | zur StartseiteAusfahrt mit der Wilde Ilse, Sicht auf die IBA-Terrassen und die Touristeninformation | zur StartseiteAusblick von der Feuerwehrleitung auf Großräschen Richtung Markt und Großräschener See | zur StartseiteLandschaftsaufnahme - Hintergrund Großräschener See mit ein paar Gebäuden, im Vordergrund eine Parkanlage mit großen Findlingen | zur Startseite
 

Lärmaktionsplanung der Stadt Großräschen

Lärmaktionsplanung

Die aktuell geltende Stufe der Lärmaktionsplanung für Großräschen konzentriert sich auf den Straßenverkehr. Eisenbahnverkehrs-, Gewerbe- oder Fluglärm sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den kommunalen Lärmaktionsplänen nicht relevant.

 

Die Lärmkartierung für den Straßenverkehrslärm für Großräschen erfolgte durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU). Kartierungspflichtig sind im Rahmen der Stufe III der Lärmaktionsplanung Bundesautobahnen und Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsmengen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Jahr bzw. 8.000 Kfz am Tag.

 

Der Großräschener Lärmaktionsplan beschäftigt sich vor diesem Hintergrund insbesondere mit den Bundesstraßenortsdurchfahrten Allmosen (B 169), Großräschen (B96) und Freienhufen (B96). Hinzu kommt in dieser Runde der Lärmaktionsplanung die Untersuchung potentieller „Ruhiger Gebiete“.


Lärmaktionsplanung 06.04.2024

 

Pläne zur Lärmaktionsplanung