Strand- und Badeordnung für den Stadtstrand Großräschen
Ab dem 08.08.2024 ist die Nutzung des Stadtstrandes auf eigene Gefahr gestattet. Es gilt die Strand- und Badeordnung.
Beach and bathing regulations 2024
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde – Beschränkung des Gemeingebrauchs im Großräschener See wurde im Amtsblatt 13 veröffentlicht.