Reform der Grundsteuer - Informationen für Grundbesitzer mit Klickanleitung
Meldung aus GroßräschenDie Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.
Hier eine Information des Deutschen Städte und Gemeindebundes:
„Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung
Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.
Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline
Bei einfach gelagerten Sachverhalten, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, kann für die elektronische Übermittlung auch die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” genutzt werden→ www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Angebot derzeit nur von Bürgerinnen und Bürgern ohne ELSTER-Zertifikat genutzt werden kann.
Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:
• das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
• Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
• Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).
Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportalgrundstuecksdaten.brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.
Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer
(0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet.
Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen
die Website zu besuchen.
Elektronisch oder in Papierform?
Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.
Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.
Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.
Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie für Kommunen und steuerberatende Berufe.
Unten finden Sie die Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung vorstellt.“
Bei einfach gelagerten Sachverhalten, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, kann für die elektronische Übermittlung auch die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” genutzt werden→ www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Angebot derzeit nur von Bürgerinnen und Bürgern ohne ELSTER-Zertifikat genutzt werden kann.
Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet Ihnen das Finanzamt unter:
Telefon: (0331) 200 600 20
Mo-Do 9:00-16:00 Uhr
Fr 9:00-14:00 Uhr