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Das Ordnungsamt informiert - Neue Hundehalterverordnung kurz erklärt

Meldung aus Großräschen
Ordnungsamt / Wettigs Hof (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Ordnungsamt / Wettigs Hof

Seit dem 01.07.2024 ist die neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg in Kraft. Vieles hat sich für die Hundehalter geändert. Das wichtigste hier zusammengefasst:

 

  1. Für alle Hunde ab der 8. Lebenswoche gilt eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Das bedeutet, dass alle Hunde nicht nur steuerlich, sondern auch ordnungsbehördlich angemeldet sein müssen. (Früher galt die Regelung nur für Hunde ab einem Gewicht von 20 kg oder einer Widerristhöhe von 40 cm bzw. für gefährliche Hunde.) Wer also bereits vor dem 01.07.2024 einen Hund hatte, der nach der alten Verordnung keine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht hatte, hat jetzt bis spätestens 31.01.2025 Zeit dies im Ordnungsamt nachzuholen. Ab dem 01.02.2025 kann die fehlende Kennzeichnung und / oder Registrierung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

  2. Es gibt keine „Listenhunde“ mehr, sondern lediglich Hunde und gefährliche Hunde. Ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird, entscheidet also nicht mehr die Rasse. Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit eines Hundes fest, wenn dieser z.B. sich auffällig verhält oder gar bereits ein Beißvorfall bekannt ist.
    Das bedeutet, dass Hunde, die bisher ausschließlich aufgrund ihrer Rasse als gefährlich galten, nun diesen Status nicht mehr haben.

  3. Der Nachweis der Zuverlässigkeit in Form eines Führungszeugnisses ist nur noch für Halter von als gefährlich eingestuften Hunden erforderlich.

  4. Verschmutzungen, die durch das Tier verursacht und nicht unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden, gelten jetzt gemäß der Hundehalterverordnung als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Viele weitere Festlegungen der Hundehalterverordnung sind geblieben oder ähnlich, so beispielsweise die Grundsätze der Leinenpflicht oder zum Maulkorbzwang oder auch das Mitnahmeverbot von Hunden auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badestellen.

 

Zur Leinenpflicht noch eine kleine Anmerkung: 
Die Stadt Großräschen hat derzeit kein Hundeauslaufgebiet.

 

Wer die komplette Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg lesen möchte, findet sie auf der Internetseite des MIK Brandenburg und auch als PDF-Datei auf der Seite der Stadt Großräschen.