Elektronische Rechnungslegung (E-Rechnung / XRechnung)
Hinweise zur elektronischen Rechnungslegung
Zum 1. April 2020 ist die E-Rechnungsverordnung des Landes Brandenburg in Kraft getreten. Auftraggebende sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen sicherzustellen, sofern für die Erfüllung von Aufträgen im Oberschwellenbereich die Vergabekammer des Landes Brandenburg zuständig ist.
grundsätzliche Regelungen:
- Die nachfolgenden E-Mail-Adressen sind ausschließlich für den Rechnungsempfang reserviert. Andere E-Mails (Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, allgemeiner Schriftverkehr, …) senden Sie, wie bisher, bitte direkt an Ihre Ansprechpartner im Hause.
- Bitte versenden Sie keine Duplikate bzw. Kopien der per E-Mail versandten Rechnung auf dem Postweg. Eine zusätzliche Papierrechnung zur elektronischen Verarbeitung darf nicht ausgestellt werden.
- Ein reines PDF-Dokument, das in einer E-Mail verschickt wird, ist keine (echte) elektronische Rechnung. Ordnungsgemäße elektronische Rechnungen müssen dem Standard XRechnung oder ZUGFeRD entsprechen.
- Jede (auch mehrseitige) Rechnung muss in einer Datei abgebildet und in einer einzelnen E-Mail an die Stadt Großräschen versandt werden.
- Rechnungsdateien mit Passwort-Schutz können nicht verarbeitet werden.
- Ergänzen Sie die Rechnungsanschrift bitte mit der Verwaltungseinheit (Amt, Abteilung, ggf. Ansprechpartner), damit die Rechnung direkt der richtigen Stelle zugeordnet werden kann.
- Die Rechnungsadresse ist in allen Fällen: Stadt Großräschen, Seestraße 16, 01983 Großräschen.
Möglichkeiten der digitalen Rechnungslegung an die Stadt Großräschen:
1. Digitaler Rechnungsversand einer E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD-Standard)
Für den Empfang von elektronischen Rechnungen nutzt die Stadt Großräschen die Rechnungseingangsplattform des Bundes unter https://xrechnung-bdr.de mit.
Bei der elektronischen Rechnungsstellung ist die Angabe einer Leitweg-ID zwingend notwendig.
Die Leitweg-Identifikationsnummer der Stadt Großräschen (Leitweg-ID) lautet:
12-12992262162199-39
Weitergehende Informationen finden Sie beim Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg unter dem Punkt Elektronische Rechnungsstellung im Land Brandenburg.
Informationen zur Nutzung des OZG-konformen Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) können Sie in den Nutzungsbedingungen nachlesen.
Alternativ dazu kann auch an die E-Mail-Adresse verwendet werden. (Die Stadt Großräschen empfiehlt jedoch die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes.)
2. Digitaler Rechnungsversand einer (Standard-) PDF
Hierfür verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse . Bitte beachten Sie auch hier die o. g. grundsätzlichen Regelungen.