Lärmaktionsplanung der Stadt Großräschen
Die aktuell geltende Stufe der Lärmaktionsplanung für Großräschen konzentriert sich auf den Straßenverkehr. Eisenbahnverkehrs-, Gewerbe- oder Fluglärm sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den kommunalen Lärmaktionsplänen nicht relevant.
Die Lärmkartierung für den Straßenverkehrslärm für Großräschen erfolgte durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU). Kartierungspflichtig sind im Rahmen der Stufe III der Lärmaktionsplanung Bundesautobahnen und Hauptverkehrsstraßen mit Verkehrsmengen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Jahr bzw. 8.000 Kfz am Tag.
Der Großräschener Lärmaktionsplan beschäftigt sich vor diesem Hintergrund insbesondere mit den Bundesstraßenortsdurchfahrten Allmosen (B 169), Großräschen (B96) und Freienhufen (B96). Hinzu kommt in dieser Runde der Lärmaktionsplanung die Untersuchung potentieller „Ruhiger Gebiete“.